Kälte- und Klimaanlagen enthalten Kältemittel, die bei einem Leck nicht nur die Umwelt schädigen, sondern auch erhebliche Betriebsstörungen und Folgekosten verursachen können. Deshalb ist die regelmässige Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere bei Anlagen mit fluorierten Kältemitteln (gemäß F-Gase-Verordnung). Doch auch unabhängig von der Pflicht ist die Kontrolle technisch sinnvoll: Alternde Dichtungen, Schläuche oder Lötverbindungen können mit der Zeit undicht werden. Wird ein Leck frühzeitig erkannt, lassen sich teure Ausfälle und Kältemittelverluste vermeiden.
Die Prüfintervalle richten sich nach der Kältemittelmenge und dem CO₂-Äquivalent der Anlage. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto häufiger muss geprüft werden. Doch auch bei kleineren Systemen – etwa in Gastronomie oder Gewerbebauten – empfehlen wir mindestens eine jährliche Dichtheitskontrolle, idealerweise im Rahmen einer Wartung. So sichern Sie nicht nur den Werterhalt und die Effizienz Ihrer Anlage, sondern erfüllen auch alle gesetzlichen Vorgaben. Gerne beraten wir Sie, ob und in welchem Intervall Ihre Anlage geprüft werden muss.
Die Dichtheitsprüfung ist eine technische Kontrolle, bei der geprüft wird, ob eine Kälte- oder Klimaanlage Kältemittel verliert – also ob sie irgendwo undicht ist. Dabei kommen z. B. elektronische Lecksuchgeräte, Drucktests oder Sichtkontrollen zum Einsatz.
Weil Kältemittel, insbesondere fluorierte Gase (F-Gase), klimaschädlich sind. Ein unbemerkter Kältemittelaustritt kann hohe Kosten, Umweltschäden und einen Ausfall der Anlage verursachen. Zudem ist die Prüfung ab einer bestimmten Füllmenge gesetzlich verpflichtend.
Das hängt von der Größe der Anlage ab. Je mehr Kältemittel sie enthält (gemessen als CO₂-Äquivalent), desto häufiger muss kontrolliert werden. Als Faustregel:
Sobald fluoriertes Kältemittel enthalten ist – z. B. R134a, R410A oder R404A – und die Füllmenge gewisse Schwellen überschreitet, besteht eine Prüfpflicht. Auch bei älteren oder stark beanspruchten Anlagen ist eine jährliche Prüfung sinnvoll, selbst wenn keine Pflicht besteht.
Bei Anlagen mit Prüfungspflicht kann eine Nicht-Einhaltung zu Bußen, Haftungsfragen und dem Entzug von Fördermitteln führen. Undichte Anlagen verursachen zudem hohe Betriebskosten, Ausfälle und Imageverlust – vor allem im gewerblichen Umfeld.
Ja – wir empfehlen, die Prüfung in eine regelmäßige Wartung zu integrieren. Das spart Zeit, Kosten und stellt sicher, dass Ihre Anlage jederzeit effizient, sicher und gesetzeskonform betrieben wird.
Nur zertifizierte Kältemittelfachfirmen mit entsprechend ausgebildetem Personal dürfen die Dichtheitsprüfung durchführen. Wir übernehmen das gerne für Sie – fachgerecht, dokumentiert und gesetzeskonform.
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